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   BFH, 11.07.1963 - V 208/60   

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https://dejure.org/1963,10841
BFH, 11.07.1963 - V 208/60 (https://dejure.org/1963,10841)
BFH, Entscheidung vom 11.07.1963 - V 208/60 (https://dejure.org/1963,10841)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 1963 - V 208/60 (https://dejure.org/1963,10841)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 26.03.1985 - VII R 147/81

    Anforderungen an Besteuerung bei Übereignung eines Unternehmens im Ganzen

    Daran ändert nichts, daß der Maschinenpark im Sicherungseigentum der Lieferanten stand; denn das wirtschaftliche Eigentum bleibt auch in einem solchen Fall in der Hand des Besitzers (vgl. BFH-Urteile vom 25. August 1960 V 190/58, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1961, 256; vom 11. Juli 1963 V 208/60, HFR 1963, 414, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 21, und vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684).
  • BFH, 12.03.1985 - VII R 140/81

    Steuerrechtliche Wirkungen der Übereignung eines Unternehmens im ganzen

    Die Einrichtungsgegenstände übereignete Frau C dem Kläger bzw. räumte diesem - soweit noch Eigentumsvorbehalt bestand - ihre Anwartschaftsrechte auf Eigentumsübertragung, d. h. das wirtschaftliche Eigentum, ein (vgl. BFH-Urteile in HFR 1961, 256; vom 11. Juli 1963 V 208/60, HFR 1963, 413, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 21, und vom 20. Juli 1967 V 240/64, BFHE 89, 466, BStBl III 1967, 684).
  • BFH, 17.12.1985 - VII R 190/83

    Voraussetzungen für eine Betriebsübereignung bei Unterhaltung des Betriebes auf

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH und der herrschenden Meinung in der Literatur ist in Fällen der hier vorliegenden Art, in denen der Betrieb auf fremdem Grund und Boden aufgrund eines obligatorischen Nutzungsrechts unterhalten wird, eine Betriebsübereignung nach § 116 AO nur gegeben, wenn der Veräußerer dem Erwerber die Möglichkeit verschafft, mit dem Grundeigentümer ein neues Nutzungsverhältnis (gleich welcher Art) abzuschließen (Urteile des BFH vom 11. Juli 1963 V 208/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 116, Rechtsspruch 21, und vom 24. Januar 1963 V 52/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964, 220; Kühn/Kutter/Hofmann, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., Anm. 2 Buchst. b, aa zu § 75 AO 1977; Tipke/Kruse, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., Tz. 6 u. 7 zu § 75 AO 1977).
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